Pathologisches Glücksspiel

Glücksspielsucht ist seit 2001 von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern als behandlungsbedürftige Krankheit anerkannt. Somit können Glücksspielsüchtige u.a. ambulante und stationäre Behandlung in Anspruch nehmen.
Das pathologische Glücksspiel ist charakterisiert durch ein exzessives Spielen, dass die Lebensgestaltung des Spielers beherrscht. Es kommt zu einer Vernachlässigung beruflicher und familiärer Verpflichtungen, in vielen Fällen zu Schulden, Betrugs- und Eigentumsdelikten, um Spielschulden auszugleichen oder neues Spielen zu ermöglichen. Das Denken und die Planung sind auf das Spielen eingeengt, die Dranghaftigkeit des Spielens kann sich in Konfliktsituationen verstärken. Pathologisches Spielen ist durchaus mit mittelgebundenen Suchtkrankheiten vergleichbar. Auch beim pathologischen Spielen kommt der Persönlichkeit des Spielers, dessen sozialem Umfeld und dem Zusammenspiel dieser Faktoren eine besondere Bedeutung zu. Wie bei den mittelgebundenen Süchten kann es auch beim pathologischen Spielen zu Persönlichkeitsveränderungen kommen.